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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Beziehung zu unseren Kunden möchten wir offen, ehrlich, fair und zuvorkommend gestalten. Wir versuchen unsere Kunden so zu behandeln, wie wir uns das auch von unseren Lieferanten wünschen. Unsere Dienstleistungen wollen wir zeitnah, freundlich und verständnisvoll erbringen. Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Damit das gelingt, braucht es ein paar Regeln, die wir nach­folgend zusammengestellt haben:

 

Allgemeine Regelungen

1.    Anwendungsbereich und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klarsoft AG (nachfolgend «AGB») regeln die geschäftliche Beziehung zwischen der Klarsoft AG und dem Kunden und sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der Klarsoft AG.

Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Anwendbarkeit eigener Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.    Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen der Klarsoft AG und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn ein Angebot der Klarsoft AG vom Auftraggeber unterzeichnet retourniert wird. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

Telefonische Bestellungen können bis zu einem Bestellwert von CHF 2’000.00 rechtsgültig abgeschlossen werden. Für Bestellungen über diesem Betrag ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.

Elektronisch übermittelte Geschäftskorrespondenz akzeptiert der Kunde als rechtlich bindend und gleichwertig wie schriftliche, unterzeichnete Dokumente.

3.    Vertragsdauer und Kündigung

Sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde, verfügen Einzelverträge über eine unbefristete Laufzeit. Unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist können beide Parteien den Vertrag kündigen.

 

Die Kündigungsfrist beträgt für sämtliche Verträge drei Monate, jeweils zum Vertragslaufzeitende. Eine ausserordentliche Kündigung aus folgenden, wichtigen Gründen bleibt vorbehalten:

  • Zahlungsverzug des Kunden und/oder Zahlungsausfall
  • Preiserhöhungen des Softwareherstellers
  • Aufgabe des Partnerschaftsstatus der Klarsoft AG beim Softwarehersteller

4.    Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Die Zahlungsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen sind in der Offerte aufgeführt und werden mit der Auftragserteilung (unterzeichnete Offerte) bestätigt. Wenn keine speziellen Bedingungen vereinbart wurden, müssen die Rechnungen der Klarsoft AG innerhalb von 14 Tagen netto beglichen werden. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Pro Kontoauszug/Mahnung wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 erhoben. Verzugszinsen in Höhe von 5% werden ab Einleitung des Betreibungsbegehrens rückwirkend erhoben.

Wird ein Vertrag mit mehreren Kunden abgeschlossen, gelten diese gegenüber der Klarsoft AG als Solidarschuldner.

Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Kunde bis zum Ablauf der Zahlungsfrist keine begründeten Einwände gegen die Rechnung erhebt. Vorgebrachte Einwände haben keine aufschiebende Wirkung gegenüber der Zahlungsverpflichtung. Betreffen die Einwände nur einen Teil der Rechnung, kann die Klarsoft AG verlangen, den nicht beanstandeten Teil der Rechnung fristgerecht zu begleichen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die Klarsoft AG mit eigenen Forderungen zu verrechnen.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigentum der Klarsoft AG und dürfen weder verpfändet noch als Sicherheit übertragen werden. Der Kunde ist einverstanden, dass die Klarsoft AG bei Bedarf einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im Register eintragen lässt.

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen der Klarsoft AG gemäss effektiv angefallenem Aufwand verrechnet. Reisezeit wird mit dem normalen Stundensatz abgerechnet und beinhaltet Reisespesen (km/ÖV-Tickets 2. Klasse). Verpflegung und Übernachtung werden separat in Rechnung gestellt.

5.    Preisänderungen

Die Klarsoft AG behält sich das Recht vor, Preise und Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Entsprechende Änderungen werden dem Kunden frühzeitig mitgeteilt. Wenn die Preise erhöht werden, hat der Kunde das Recht, den Vertrag unter Beachtung der genannten Kündigungsfrist aufzulösen. Die Änderung gilt als akzeptiert, wenn der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch macht.

6.    Lieferung von Produkten

Die von der Klarsoft AG angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat das Recht, unter Ausschluss weiterer Ansprüche eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung eines Schadens oder Schadenersatzes aufgrund von Verzögerungen oder Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

Auch bei zugesicherten Lieferfristen haftet die Klarsoft AG nicht für deren Nichteinhaltung, wenn die Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, auf die Klarsoft AG keinen direkten Einfluss hat. Dazu gehören beispielsweise Lieferstörungen oder verzögerte Lieferungen seitens der Vertragspartner der Klarsoft AG oder Ereignisse höherer Gewalt. Die Klarsoft AG ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferfristen zu verlängern oder gegebenenfalls die Bestellung zu stornieren.

Der Nutzen und das Risiko der gelieferten Produkte gehen auf den Kunden über, sobald die Produkte an ihn übergeben werden.

Beanstandungen bezüglich der Ausführung und Menge der Lieferung müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei der Klarsoft AG eingereicht werden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

7.    Dienstleistungen der Klarsoft AG

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Klarsoft AG zur Durchführung ihrer Dienstleistungen spezialisierte Dritte hinzuziehen kann. Wenn der Kunde die Dritten selbst auswählt, ist der Kunde für eine sorgfältige Auswahl verantwortlich.

Die Klarsoft AG verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der ihr übertragenen Dienstleistungen. Es wird jedoch keine spezifische Arbeitsergebnisgarantie im Sinne einer werkvertraglichen Leistung übernommen, und es wird insbesondere keine Gewährleistung für einen unterbrechungs- und fehlerfreien Betrieb der Software gegeben. Die Klarsoft AG lehnt jegliche Haftung für Schäden ab.

8.    Geschäftszeiten

Sofern im Einzelvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, steht die Klarsoft AG ihren Kunden während der regulären Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Ausgenommen sind eidgenössische und regionale Feiertage sowie interne Veranstaltungen der Klarsoft AG.

Die Klarsoft AG bemüht sich, während der genannten Öffnungszeiten für Kunden verfügbar zu sein, kann jedoch keine spezifische Reaktionszeit garantieren.

Kunden, die eine Kassenlösung im Einsatz haben, bietet die Klarsoft AG auch ausserhalb der regulären Geschäftszeiten Unterstützung an.

9.    Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die Klarsoft AG zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Leistungen benötigt und Zugang zu den erforderlichen Geräten zu gewähren. Der Kunde muss benennbare Ansprechpartner (einschliesslich Stellvertreter) bestimmen. Wenn der Kunde dies versäumt und dadurch Kosten für die Klarsoft AG entstehen, trägt der Kunde diese Kosten.

Gewährleistung

10.    Gewährleistung für Software

Die Klarsoft AG schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Gewährleistung für zur Verfügung gestellte Softwareprodukte aus. Der Kunde hat somit keine Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Vertragsrücktritt oder Schadensersatz gegenüber der Klarsoft AG.

Falls ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller bezüglich der Software besteht, erfolgt die Abwicklung der Gewährleistung in der Regel über die Klarsoft AG als Vertragspartner des Herstellers. Die Klarsoft AG behält sich das Recht vor, die damit verbundenen Kosten und Aufwände dem Kunden in Rechnung zu stellen. Falls der Hersteller den Gewährleistungsanspruch ablehnt, werden die Gewährleistungsansprüche zur weiteren Durchsetzung an den Kunden abgetreten.

11.    Gewährleistung für Dienstleistungen

Die Gewährleistung der Klarsoft AG beschränkt sich auf Leistungen für die vertriebenen Produkte und wird auf das Recht zur Nachbesserung beschränkt. Der Kunde kann insbesondere keine Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Vertragsrücktritt oder sonstigen Schadensersatz geltend machen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen unverzüglich und spätestens innerhalb von fünf Tagen nach derer Erbringung zu prüfen und eventuelle Mängel sofort der Klarsoft AG zu melden.

Das Recht zur Mängelrüge verjährt in jedem Fall ein Jahr nach der erbrachten Leistung, einschliesslich versteckter Mängel.

Bei rechtzeitiger und ordnungsgemässer Mängelrüge behebt die Klarsoft AG den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist und trägt die Kosten der Nachbesserung.

12.    Gewährleistung für Update-, und Supportleistungen

Die Klarsoft AG verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen gemäss den Vertragsdokumenten sorgfältig zu erbringen. Eine Gewährleistung erfolgt nur für Dienstleistungen in Verbindung mit Produkten, die von der Klarsoft AG vertrieben werden.

Für Mängel, die nicht in der Verantwortung der Klarsoft AG oder ihrer Beauftragten/Lieferanten liegt (insbesondere bei höherer Gewalt, Eingriffen durch Dritte oder den Kunden selbst, Störungen der Internetverbindung des Kunden usw.) ist die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Klarsoft AG übernimmt keine Gewährleistung für die dauerhafte und vollständige Sicherung der gespeicherten Kundendaten, weder auf den kundeneigenen Systemen noch in den von der Klarsoft AG vertriebenen Cloud-Lösungen.

Insbesondere wird jegliche Haftung, die sich aus einem Datenverlust aufgrund der Speicherung und Nutzung der Software im Ausland ergibt (z.B. bei Microsoft), ausgeschlossen.

Lizenzen und Immaterialgüterrechte

13.    Softwarelizenzen

Die Klarsoft AG tritt bei Softwareprodukten von Drittherstellern lediglich als Vertriebspartner auf und ist nicht in das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Softwarehersteller involviert. Der Softwarelizenzvertrag besteht ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Softwarehersteller. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Software gemäss dessen lizenzrechtlichen Bestimmungen zu nutzen.

Falls die Klarsoft AG den Vertriebspartnerstatus verliert und den Vertrag mit dem Kunden nicht mehr erfüllen kann, ist die Klarsoft AG berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

14.    Immaterialgüterrecht

Der Kunde erhält für die gesamte Vertragsdauer ein nicht übertragbares, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für Dienstleistungen und Produkte der Klarsoft AG, sofern diese nicht in sein Eigentum übergehen. Alle Immaterialgüterrechte (wie Marken, Patente, Designs, Urheberrechte usw.) sowie andere Dokumente und Daten im Besitz der Klarsoft AG oder Dritter, die vor oder während der Vertragserfüllung entstehen und mit den Dienstleistungen und Produkten der Klarsoft AG zusammenhängen, verbleiben bei der Klarsoft AG oder den berechtigten Dritten. Die Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben ebenfalls bei der Klarsoft AG.

Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die eingesetzte Software zu dekompilieren, darauf basierende Produkte zu entwickeln, Copyright-Hinweise zu entfernen oder sie anderweitig zu verwenden, wenn dies nicht ausdrücklich durch den Vertrag gestattet ist. Falls der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter verletzt, ist der Kunde verpflichtet, die Klarsoft AG schadlos zu halten.

Die Klarsoft AG und die Drittanbieter bleiben Inhaber der geistigen und körperlichen Eigentumsrechte der zur Verfügung gestellten Software.

Der Kunde ist allein für den Inhalt und die Nutzung der gespeicherten Daten verantwortlich. Insbesondere obliegt es dem Kunden, über die erforderlichen Nutzungsrechte (Lizenzen, Urheberrechte usw.) zu verfügen.

Datenschutz und Geheimhaltung

15.    Datenschutz

Der Kunde willigt mit der Annahme der AGB ein, dass die Klarsoft AG personenbezogene Daten erfasst und an Dritte weitergeben kann, um die Vertragserfüllung sicherzustellen (z.B. Softwarelieferanten, Cloud-Anbieter). Der Kunde ist damit einverstanden, dass auch nach Vertragsende weiterhin Daten von ihm bearbeitet werden können. Rechtfertigungsgründe für die Datenverarbeitung können vorvertragliche Massnahmen, Vertragserfüllung, gesetzliche Vorschriften, überwiegende Interessen der Klarsoft AG oder Dritter sowie andere einschlägige Rechtsgrundlagen sein.

Wenn der Kunde als Vertreter von Dritten gegenüber der Klarsoft AG auftritt, ist der Kunde verpflichtet, die betroffenen Dritten über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die Klarsoft AG hat das Recht, einen Nachweis über die erfolgte Information und Zustimmung zu verlangen und kann bei Bedarf die betroffenen Dritten direkt informieren.

Beide Parteien verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen jederzeit einzuhalten. Dies umfasst die Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen sowie die Gewährleistung der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen durch Mitarbeiter und Dritte, die ihre Angebote und Systeme nutzen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass er selbst für die Sicherheitsmassnahmen zum Datenschutz verantwortlich ist, wie z.B. die Festlegung und Speicherung von Passwörtern und anderen Massnahmen.

Die Klarsoft AG legt Wert darauf, dass die Daten bei den Cloud-Partnern in Rechenzentren in der Schweiz gespeichert werden, kann das aber nicht garantieren. Insbesondere im Zusammenhang mit Office 365 hat der Cloud-Partner keinen Einfluss darauf, auf welchen Servern und in welchen Ländern Microsoft diese Daten speichert. Der Kunde stimmt einer Übermittlung der Daten ins Ausland in einem solchen Fall ausdrücklich zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz der Klarsoft AG finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website unter www.klarsoft.ch/datenschutz.

16.    Geheimhaltung

Die Klarsoft AG verpflichtet sich und ihre Mitarbeitenden, alle nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, die sie während der Geschäftsbeziehung erfahren, streng vertraulich zu behandeln und diese unbefugten Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Geschäftsbeziehung hinaus.

Der Kunde darf ohne schriftliche Zustimmung der Klarsoft AG keine Informationen, die mit der Geschäftsbeziehung zur Klarsoft AG zusammenhängen, einer Drittpartei zur Verfügung stellen oder sie für andere als die vorgesehenen Zwecke benutzen (insb. Offerten, Dokumentationen, etc.). Die Geheimhaltungspflicht dauert nach Beendigung der vertraglichen Beziehung mit der Klarsoft AG fünf Jahre. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen zur Vertraulichkeit von allen Mitarbeitenden eingehalten werden.

17.    Haftung der Klarsoft AG

Die Klarsoft AG schliesst die Haftung aus für Schäden, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, soweit das gesetzlich zulässig ist. Darunter fällt unter anderem das Verhalten Dritter (Software­lieferanten und Cloud-Betreiber der Klarsoft AG etc.), Cybercrime, Viren, Trojaner und höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Regierungsmassnahmen, militärische Konflikte, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und weitere Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind).

Für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter für Mangelfolgeschäden haftet die Klarsoft AG nicht. Auch dann nicht, wenn Dienstleistungen der Klarsoft AG dazu geführt haben.

Die Klarsoft AG haftet ebenfalls nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Produkte und Dienstleistungen.

Schlussbestimmungen

18.    Änderungen der AGB

Die Klarsoft AG kann diese Bestimmungen jederzeit ändern. Die jeweils verbindliche Fassung steht unter www.klarsoft.ch/agb zur Verfügung und kann auch heruntergeladen werden.

19.    Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

20.    Gerichtstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Klarsoft AG untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Zusammenarbeit und den Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Klarsoft AG, einschliesslich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung und Auflösung ist Chur (GR), wobei zwingende Gerichtsstände vorbehalten bleiben (Art. 35 ZPO).

 

Chur, 29. August 2023